Beschwerden sind schriftlich bei der Präsidentin oder dem Präsidenten der TMG einzureichen.

Das Dossier wird an die Präsidentin oder den Präsidenten der Ombudsstelle weiter gereicht.

 

Die Präsidentin bestätigt der Beschwerdeführerin oder dem Beschwerdeführer den Eingang der Kundenbeschwerde und beauftragt ein Mitglied der Ombudsstelle mit der Fallbearbeitung.

 

Es werden mündliche oder schriftliche Rückfragen an Beschwerdeführer und Beklagten gerichtet.

Falls die Vermittlung gelingt, wird der Fall abgeschlossen, falls nicht, gelangt der Fall an die Gesellschaft Schweizerischer Tierärzte (GST).